Größter und besterhaltener dreipfostiger Galgen in Deutschland

„Anno 1804 stahl eine Zigeunerin aus Not und Hunger für sich und ihre Kinder ein Huhn und einen Laib Brot. Sie wurde gefasst, für schuldig befunden und zum Tod durch den Strang verurteilt.“ Dies ist vermutlich die letzte öffentliche Hinrichtung am Beerfelder Galgen gewesen.

Von Matthias Blazek

Todes- und Leibesstrafen haben eine lange Geschichte. Aber erst mit der Einführung der verschiedenen Landfrieden seit dem 13. Jahrhundert traten berufsmäßige Henker auf und wurden Richtstätten zu festen Einrichtungen der mittelalterlichen Lebenswelt. Zahllose Richtstätten prägten die Landschaft des ausklingenden Mittelalters und der frühen Neuzeit. An exponierten Lokalitäten erbaut, demonstrierten sie weithin sichtbar die hohe Gerichtsbarkeit einzelner Herrschaftsgebiete und dienten der Abschreckung potenzieller Straftäter. Grundsätzlich sind Richtstätten zu unterscheiden, die primär Hinrichtungen mit dem Schwert und Beil dienten, so genannte Rondelle oder Rabensteine, und solche, an denen Delinquenten durch Erhängen mit der Kette oder dem Seil vom Leben zum Tode befördert wurden.

Opferkult

Bei fast allen Todesstrafen wird ein Opferkult vermutet. Bei einigen ist der überlieferte Brauch offensichtlich (Erhängen, Verbrennen, Rädern), bei anderen weniger (Enthaupten, Ertränken). Nach mehreren Autoren diente die Todesstrafe zur Aussöhnung der erzürnten Götter. Der Missetäter wurde als „Sühneopfer“ und „Fluchträger“ angesehen, von dem sich die Gemeinschaft trennen musste.

Beerfelden 1Die zahlreichen Besucher des Erholungsortes Beerfelden im südöstlichen Odenwald werden besonders deutlich auf den nahe gelegenen Aussichtspunkt auf dem Galgenberg aufmerksam gemacht, von wo aus sich ein schönes Rundpanorama der ganzen Gegend bietet.

Der dreipfostige Galgen auf einer baumlosen Anhöhe nahe Beerfelden, nordöstlich von Heidelberg, gilt als größter und besterhaltener in Deutschland. Drei schlanke Rotsandsteinsäulen von fünf bis sechs Metern Höhe, in einem Dreieck aufgestellt, dienten der Gerichtsbarkeit des Zentgerichtes Beerfelden. Sie bildeten das Hochgericht des Landstrichs Oberzent oder Amt Freienstein unter der Herrschaft der Grafen von Erbach. Das Zentgericht der Grafschaft Erbach konnte hier das Todesurteil an sechs Delinquenten gleichzeitig vollstrecken. Den Grafen von Erbach wurde 1806 durch die Einverleibung seitens Napoleons I. die Gewalt über Leben und Tod ihrer „Untertanen“ entzogen.

Bekannt sind auch die Reste des Galgens in Pfungstadt (Umgebung von Darmstadt). Dort sind aber nur die mächtigen drei Steinsäulen erhalten, welche die drei Galgenstangen einstmals trugen. Der aus dem 12. Jahrhundert stammende hölzerne Galgen wurde wegen Einsturzgefahr Anfang des 17. Jahrhunderts durch einen steinernen Galgen ersetzt. Ob hier wirklich Verbrecher hingerichtet wurden, ist nicht verbürgt.

Alte Ansichten

In der rechtsarchäologischen Sammlung Karls von Amira (1848-1930) befinden sich zwei Ansichten des Galgens bei Beerfelden, zum einen ein Aquarell mit einer romantischen Darstellung des dreipfostigen Galgens, umgeben von Büschen, und eine Tuschezeichnung auf Pauspapier (stilisierte Vorderansicht, darunter technische Details, wie Grundriss, Hängekonstruktion und Maßstab). Darin befindet sich ebenfalls eine Postkarte von 1908. Das Schwarzweiß-Foto zeigt in der Mitte den dreisäuligen Galgen mit einem Strick im Zentrum. Rechts im Bild ist eine tote, knorrige Linde und links eine Buche zu erkennen.

Beerfelden 5Der gut ausgesuchte Platz des Galgens mit der grandiosen Umgebung war eine Verschärfung der Strafe. Der Missetäter sollte noch einmal die Schönheit der Welt erblicken, die er nun seiner Freveltaten halber verlassen sollte. Auch war die Blutgerichtsbarkeit ein Abschreckungsmittel für vorüber ziehende potenzielle Straftäter. Eine kleinere Anlage wie die bei Beerfelden demonstrierte ebenso Herrschafts- und Machtansprüche wie auch größere steinerne Anlagen oder gar raumgreifende, komplexe Bauten mit gemauerten Baufundierungen, sekundären Funktionsanlagen und Rechtsbezirken.

Sandsteinkreuz als Stätte der Absolution?

Das zwischen dem Eingang zur Richtstätte und dem Galgen im Boden liegende, aus drei Steinplatten zusammengesetzte und flach in die Erde gesenkte rote Sandsteinkreuz dürfte die Stätte der Absolution gewesen sein, wo der Delinquent seine letzte Beichte ablegen und den Trost der Geistlichen empfangen sollte. Dann wurde er ergriffen, ihm wurde der Strick um den Hals gelegt, er bestieg einen erhöhten Tritt, von dem er durch Henkershand herunter gestoßen und ins Jenseits befördert wurde.

Dieser Galgen hatte die Besonderheit, dass gleich mehrere Delinquenten auf einmal gehängt werden konnten. Eigenartigerweise hat das Eisengestänge in den nunmehr fast vier Jahrhunderten seines Bestehens keinerlei Rost angesetzt.

Um den Galgen herum standen, wie um jedes Hochgericht des Mittelalters, sieben Linden, wohl aus Anklang an germanische Thing-Gerichtsbarkeit. Die eigentliche Zentlinde müsste man allerdings am westlichen Ausgang der Stadt suchen. Von ihr sind jedoch die Spuren verweht. Hier wurde das Urteil gefällt und verkündet, und von hier aus setzte sich der Zug mit dem Sünder auf dem Schinderkarren Richtung Galgen in Bewegung.

Die Geschichte dieser uralten Hinrichtungsstätte reicht vielleicht sogar bis in die Anfänge der Besiedlung zurück. Der Galgen jedenfalls wurde vermutlich um 1550 errichtet und 1597 erneuert. Das somit nur wenige Jahre ältere hölzerne Vorgängermodell soll aus toskanischen Säulen von etwa vier Metern Höhe bestanden haben. Im 18. Jahrhundert umstellte man die Stätte mit Stellsteinen, weil die Bauern beim Pflügen der anrainenden Felder die Grenzen nicht genau beachteten. Das vor dem Hochgericht liegende große steinerne Kreuz unter der Linde wurde im 19. Jahrhundert wieder entdeckt und freigelegt.

In den Kirchenbüchern ist lediglich eine einzige Hinrichtung, und zwar im Jahre 1746, dokumentiert. Ehebruch und Diebstahl kosteten Johann Adam Beisel aus dem Nachbarort Unter-Sensbach damals das Leben.

Johann Adam Beisel wurde 33 Jahre alt

Beisel war 1713 in Unter-Sensbach geboren, heiratete 1734 Eva Catharina Moser aus Hebstahl und wohnte fortan als Beisass in Hebstahl. Sechs Kinder, zwei Mädchen und vier Buben, wurden dem Ehepaar geboren, davon das älteste Mädchen, Anna Margaretha, schon vor der Eheschließung im Jahre 1732. Die 1740 geborene Tochter Eva wanderte als Vierzehnjährige vermutlich mit Bekannten nach Amerika aus. Nach der Geburt des sechsten Kindes, Johann Peter, im Jahre 1745, erreichte scheinbar die Untreue von Johann Adam Beisel ihren Höhepunkt. Im Kirchenbuch von Beerfelden findet sich dieser Eintrag: „Dieser arme Mann ging darauf mit der Ehebrecherin Emich(in) von Unter-Hebstahl auf und davon, geriet ins Stehlen und wurde angegalgt und im November 1746 gehängt“ Beisel wurde also nur 33 Jahre alt. Seine acht Jahre ältere Ehefrau wurde 67 Jahre und starb im Jahre 1773.

Obwohl das Kirchenbuch seit 1678 akribisch genau geführt wurde und lückenlos vorhanden ist, finden sich keine weiteren Eintragungen, die auf eine Hinrichtung am Beerfeldener Galgen hinweisen. Für einen flüchtigen Verbrecher war es eine Leichtigkeit, ins nur wenige Kilometer entfernte „Ausland“ zu flüchten.

Sonderbarerweise wurde der Beerfelder Galgen erhalten, obwohl bereits 1788 Kaiser Josef II. die Niederlegung aller Gerichtsstätten befahl und auch 1816 die Großherzoglich-Nassauische Regierung dies per Erlass forderte.

Um den Galgen ranken sich Sagen und Geschichten; die bekannteste hat 1906 der Odenwald-Dichter Adam Karrillon (1853-1938) erzählt. Demnach rutschte im Jahre 1797 der Wilddieb Kaspar Sachs von Kirch-Brombach seines übermäßig dicken Kropfes wegen aus der Schlinge und kam ungeschoren davon. Seine Geschichte:

Erzählung von Adam Karrillon

Adam Karrillons Großvater war hier Scharfrichter. Von ihm erzählt er in der „Geschichte vom geprellten Henker“. Ein Wilddieb versprach ihm seine Pfeife, wenn er den Strick beim Hängen über seinem Kropf befestigen würde …

„Meinem Großvater gefiel der Handel, und er tat wie verabredet. Einen Augenblick baumelte Kaspar Sachs, dann rutschte die Schlinge ihm übers Gesicht, drückte die Nase ein wenig platt, und nach dieser Unbequemlichkeit stand der Gehängte mit beiden Stiefeln wieder auf dem Rasen unter dem Galgen. ‚Wer den Hirsch schießt’, sagte der Zentrichter, ‚der soll gehängt werden, so verlangt es das Gesetz. Gehängt ist der Kaspar Sachs, also haben wir mit der Sache nichts mehr zu tun.’ Der Wilddieb bückte sich nach seiner Pfeife, sie brannte noch, und nun lief er mit großen Schritten nach Kirch-Brombach zu.“

Dem Zentgericht oblag unter Vorsitz eines von dem Landesherrn bestellten Zentgrafen ausschließlich die Blutgerichtsbarkeit (Hochgericht). Es saß über Kapitalverbrechen und konnte in dieser Eigenschaft sowohl Todes- als auch Verstümmelungsstrafen verhängen. Die Tätigkeit der Zentgerichte lässt sich bis in das 19. Jahrhundert belegen. „Noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts verurteilte das Beerfelder Zentgericht eine Zigeunerin wegen Diebstahls einiger Brote und Hühner zum Tod durch den Strang; die Hinrichtung erfolgte sofort nach dem Urteilsspruch“, heißt es in der Festschrift anlässlich des 100-jährigen Bestehens des Amtsgerichts Lampertheim im Jahre 2005.

„Letzte Hinrichtung im Jahre 1804: eine Zigeunerin wegen Diebstahls eines Huhns und zweier Laib Brot“, so berichtet auch eine für Tourismuszwecke erstellte und auf einem Gedenkstein befestigte Bronzetafel am Galgen. Dennoch fehlen offensichtlich urkundliche Belege. Vermutlich wurde die Zigeunerin nach damaligem Recht in flagranti ertappt, diesmal vielleicht wegen einer Bagatelle, dann aber für alle Indizien büßen sollte, ist in manchen Ländern bis heute noch nicht ungewöhnlich.

Indizien für letzte Hinrichtung

Nach unbestätigten Angaben fand das schaurige Ereignis am 13. Juli 1804 statt. „Der dreischläfrige Galgen warf unschuldig seine länger werdenden Schatten über die saftig grüne Umgebung der Wiesen, Felder und sanften Hügel des mittleren Odenwaldes“, heißt es in einer prosaischen Darstellung zu dem Ereignis.

In den Bereich der Sage ist gewiss diese auf jeden beliebigen Galgenberg leicht zuzuschreibende Darstellung zu verbannen: Die arme Sünderin soll auf dem Weg zur Richtstätte furchtbar geschrieen und geflucht haben, weil das Volk am heißesten Sommertage stürmisch bergauf drängte und es ihr gar nicht pressierte … . Sie sei ja die Hauptperson bei dem Spektakel, der Henker solle ja nur ruhig warten, bis er blau würde, er bekäme es ja bezahlt, und das Volk würde noch genug sehen für sein Geld … „Bevor ich nicht oben bin, geht’s noch nicht los!“

Überhaupt scheint dieser Fall eine Ungereimtheit aufzuweisen: Es ist nämlich unüblich, dass man wegen eines solch geringen Vergehens zu Beginn des 19. Jahrhunderts noch jemand hingerichtet hat. Heute würde die Frau vermutlich freien Fußes und erhobenen Hauptes den Gerichtssaal verlassen dürfen. Der Tod am Galgen – diese Strafe war damals für Kleinkriminelle vorgesehen, für Bigamisten, Diebe, Einbrecher, Deserteure, üble Verleumder und Ehebrecher, während besonders schwere Vergehen damit bestraft wurden, dass man den Verurteilten aufs Rad geflochten hat, enthauptet oder ins Feuer geschickt.

Als im Jahre 1806 das Großherzogtum Hessen die Grafschaft Erbach mit der Oberzent übernahm, verlor auch der Galgen seine Bedeutung.

Beerfelden 1911 neuDie Eisenbänder, welche die Steine der Säulen zusammenhalten, wurden vor Menschengedenken erneuert, sonst wäre der mittelalterliche Zeuge wohl längst nicht mehr. Es wird berichtet, die Kosaken hätten 1814 – nach der Völkerschlacht bei Leipzig auf der Verfolgung Napoleons nach Paris – hier gelagert, die Bandeisen herausgerissen und ihren Russenpferdchen Hufeisen daraus geschmiedet.

Idee zu „Alraune“

Am historischen Beerfelder Galgen soll der Schriftsteller und Filmemacher Hanns Heinz Ewers (1871-1943) auf die Idee zu seinem bekannten, viel besprochenen und mehrmals verfilmten Buch „Alraune – die Geschichte eines lebenden Wesens“ (erschienen 1911) gekommen sein. Er schrieb: „Zu wilden Pranken wuchsen deiner rosigen Nägel süße Wunder, die Fanny manikürte, deine kleine Zofe. Zu mächtigen Hauern deiner blanken Zähne leuchtende Milchopale, zu einer Morddirne starrenden Zitzen deiner süßen Kinderbrüstchen schneeweiße Kätzlein. Wie feurige Vipern zischten deine Goldlocken und aus deinen Augen, sanften Steinaugen, die das Licht brechen wie meines stillen Goldbuddhas leuchtende Sternsaphire, rasten die Blitze die alle Wahnsinns-Fesseln in ihren Gluten schmelzen …“

1810 wurde die Chronik vernichtet

Der Brand vom 29. April 1810, der alle Häuser bis auf 26 zerstörte und die gewaltige Kirche nahezu restlos ausbrannte, vernichtete die örtliche Chronik zum allergrößten Teil, so dass man derzeit auf die kümmerlichen Reste der Archive im Erbacher Schloss des Grafen und im Hessischen Staatsarchiv in Darmstadt angewiesen ist, wenn man Näheres über Beerfelden wissen will. Ein Großbrand zerstörte damals das Städtchen Beerfelden. 80 Prozent aller Wohngebäude, Ställe und Scheunen sowie Kirche und Rathaus werden ein Raub der Flammen, elf Einwohner sterben. Eine brennende Fettpfanne hat das Feuer ausgelöst. Die um sich greifenden Flammen waren in den engen Gassen mit den strohbedeckten Häusern nicht aufzuhalten – die Bevölkerung floh. Der Großherzog von Darmstadt sowie der Graf von Erbach-Fürstenau sorgten für Hilfsmaßnahmen. Für die Brandgeschädigten wurden Hilfsmaßnahmen verordnet, im ganzen Land wurde für die „Abgebrannten“ gesammelt. Die Hessische Brandassekurationskasse hatte 172802 Gulden für den Wiederherstellung zu bezahlen.

„400 Jahre auf zugiger Höh’ – der Beerfelder Galgen“ lautete der Titel eines „Denkmalsrundganges der besonderen Art“, mit dem die Stadt Beerfelden und der Förderverein Museumstraße Odenwald-Bergstraße auf dieses ausgefallene „Jubiläum“ im September 1997 aufmerksam machten.

Ebenso wie für das Zentgericht Beerfelden war auch in Lampertheim als Zeichen der Hohen Gerichtsbarkeit ein Galgen errichtet worden. Er befand sich in unmittelbarer Nähe der Straße Frankfurt-Mannheim und der Ladenburg-Lampertheim-Wormser Straße. Ursprünglich bestand ein Galgen der damaligen Zeit aus einer aufrechten Säule, an deren oberen Ende ein Balken rechtwinklig eingriff. Bekannt sind auch mehrere Pfosten mit darüber gelegten Verbindungsbalken oder gemauerte, kreisförmige Erhöhungen, auf der drei Säulen oder Pfeiler die Querbalken trugen. Am Galgen erhängt zu werden, war seit dem Mittelalter gegenüber der Enthauptung eine schimpflichere Strafe, welche vorwiegend gegen Diebe und Delinquenten niederer Stände verhängt wurde. Der Galgen wurde 1871 durch § 13 StGB durch die Vollzugsart der Enthauptung abgeschafft, im Zuge der national-sozialistischen Gewaltherrschaft vorübergehend wieder eingeführt und nach deren Ende dauerhaft abgeschafft. Für das Lampertheimer Zentgericht sind insgesamt lediglich zwei Hinrichtungen an dieser Hinrichtungsstätte urkundlich belegt. In beiden Fällen waren Frauen betroffen, die ihre nichtehelichen Kinder getötet hatten.

Literatur und Quellen:

Kurt Siefert: Der Galgen bei Beerfelden/Odenwald, Selbstverlag K. Siefert, 2. Auflage
Sabine Etzold: „Wie die Justiz in vergangenen Zeiten Menschen auf grausame Weise zu Tode brachte“, ZEITmagazin 29 vom 12. Juli 1991, S. 20 ff.
Festschrift anlässlich des 100-jährigen Bestehens des Amtsgerichts Lampertheim im Jahre 2005
https://www.hoersprachzentrum-hdn.de
Rainer Schauer: Der Galgen von Beerfelden, FAZ.NET, 14. Mai 2003
Frankfurter Rundschau vom 23. Juni 1999
Renate Hoffmann: „Schaurig-schön“, in: Das Blättchen, Heft 20, 1. Oktober 2007
Karl Diefenbacher; F. Sobrowiak; E. Walz: Beerfelden 1678-1807, zwei Bände, A-K, L-Z; Unter-Sensbach: Selbstverlag 1986; 887 S. [DZfG] (Hessische Kirchenbuchbearbeitungen)
Klaus Dittmann: Der große Brand von Beerfelden im Jahre 1810, nach zeitgenössischen Berichten und Dokumenten zusammengestellt, Darmstadt 1988, 72 S.; Reihe: Schriften der Hessischen familienkundlichen Vereinigung e.V., Nr. 2. Zugl.: Schriften der AG für Forschungen zur Hessischen Familien- und Heimatkunde, Nr. 64; 71 S., 212 Fam ST DZfG, AMF (6677, 31)
Richard J. Evans: Rituale der Vergeltung – Die Todesstrafe in der deutschen Geschichte 1532-1987, Hamburg 2001
Christoph Hinckeldey: Justiz in alter Zeit, Rothenburg o.d.T. 1989
Wolfgang Schild: Alte Gerichtsbarkeit – Vom Gottesurteil bis zum Beginn der modernen Rechtsprechung, München 1985
Beerfelden 6Andreas Vogel: Die Zigeunerin, 26. Mai 2005 (https://hometown.aol.de/avivsdc)

Bilder:
(oben) Postkartenbild vom Galgen bei Beerfelden/Odenwald aus dem Jahre 1920. Foto: Stadtarchiv Beerfelden
(darunter rechts) Erbaut um 1600: der einzige vollständig erhaltene Galgen Deutschlands in Beerfelden (Odenwald) auf einer Postkarte um 1970. Die letzte Hinrichtung soll hier „laut Überlieferung“ 1804 stattgefunden haben.
(unten links) Postkarte mit dem Galgen bei Beerfelden/Odenwald, gelaufen 1911. Repro: Blazek
(unten rechts) Libor Schaffer, Jahrgang 1958, wohnhaft in Seligenstadt, ist mit „Tod am Galgen – ein Odenwald-Krimi“, wieder ein absolut lässiger Krimi gelungen. Societäts-Verlag, Frankfurt/M. 2007, gebunden, 365 S.