Von Matthias Blazek und Udo Thiel
Die Aktenlage ließe die Herausgabe eines Buches im Umfang einer Dorfchronik zu. Der Gesangverein Nienhagen e. V. von 1906 wurde am 1. Juni 1906 als Männergesangverein gegründet. Dem Verein, der damals schon eine bedeutende Rolle in Nienhagen spielte, gehörten im Gründungsjahr 43 Männer an. Folgender Vorstand wurde zu Beginn gebildet:
1. Vorsitzenden: Julius Albrecht
Dirigent und 2. Vorsitzender: Lehrer Hermann Röhling
1. Schriftführer: Carl Runge
2. Schriftführer: Hermann Heuer
Rechnungsführer: Carl Gehrke
Kassierer: Friedrich Schulze
Mitglied des Vereins konnte, wie es Paragraph 2 der Satzung bestimmte, jeder Einwohner der Gemeinde Nienhagen einschließlich Papenhorst und Dannhorst werden, der im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte und mindestens 18 Jahre alt war. Der Vereinszweck wurde in der Förderung der Liebe zum Volksgesang durch die Pflege des Gesangs gesehen.
Protokolle über die ersten Sitzungen des Vereins sind noch vorhanden und zeigen eindeutig, dass man damals schon der Satzung entsprechend über jeden Neuzugang entschieden hatte und unter Punkt „Verschiedenes“ Entscheidungen getroffen hat, die dem Wohl des Vereins dienen sollten.
2,- Mark Beitrittsgeld, 25 Pfennig Beitrag im Monat und 10 Pfennig für jeden, der eine Viertelstunde zu spät kam, bzw. 25 Pfennig für das Fehlen an einem Singabend waren in der Vereinssatzung, die 1907 gedruckt wurde, festgelegt.
Am Ende des Jahres der Gründung berichtete die Schulchronik von „mehreren Mißhelligkeiten und Unzuträglichkeiten“ im ersten Gesangsjahr.
Am 29. Dezember 1907 wurde das erste Wintervergnügen im Lienauschen Saal abgehalten. Hierzu war am 27. Oktober beschlossen worden: „… daß die Musik aus der Kasse beglichen wird, aber jedes Mitglied, welches sich am Tanz beteiligt, zahlt 50 d Zuschuß. Nichtmitglieder zahlen 1 Mk Tanzgeld. Außerdem ist als Eintrittsgeld für Nichtmitglieder der Betrag von 30 d in Aussicht genommen. Jedes Mitglied kann eine Dame frei einführen. Söhne von Mitgliedern zahlen 30 d Eintritt und nur 50 d Tanzgeld.“
Am 15. Dezember 1907 wurde beschlossen, „daß Vereinsmitglieder, welche während des geschäftlichen Teiles einer Versammlung einem Spiele fröhnen, 3 Mk in die Vereinskasse zahlen“.
Eigenverlag, Nienhagen 2006
144 Seiten, Paperback, ohne Werbung, 10,00 €
Tel. 05144/1203