100 Jahre Ortsfeuerwehr Obershagen 1903-2003

Ansprechendes Werk mit 116 Seiten

Im Jahre 1903 wurde in Obershagen nachgeholt, was andernorts bereits Geschichte geworden war: die Gründung der Freiwilligen Feuerwehr Obershagen.

In der Gemeindeausschussversammlung vom 10. Mai 1903, zu der die Ausschussmitglieder Friedrich Fricke, Heinrich Beinsen, August Müller, Heinrich Schecker und Heinrich Fricke erschienen waren, wurde beschlossen: „das zur Anschaffung einer neuen Spritze und Bildung einer freiwilligen Feuerwehr erforderliche Geld für die hiesige Gemeinde bei der Amtssparkasse zu Burgdorf anzuleihen, und zwar in Höhe bis zu 1500 M; daß anzuleihende Kapital soll jährlich neben den Zinsen, noch mit 10 % Kapitalabtrag getilgt werden. Sodann wurde beschlossen den auf die hiesige Gemeinde entfallenden Antheil aus den Ueberschüssen der Amtssparkasse aus dem Geschäftsjahr 1901 welcher demnächst zur Vertheilung kommt, ebenfalls zur Anschaffung der Spritze und Bildung der freiwilligen Feuerwehr verwenden zu wollen.“

In einer eigens dazu einberufenen Gemeindeversammlung stellten sich wenige Wochen später sofort 39 Männer als Mitglieder zur Verfügung, drei weitere stießen kurz danach hinzu. Zum ersten Hauptmann wurde August Langkopf gewählt. Man gab sich Statuten.

Paragraph 1 gab den „Zweck der freiwilligen Feuerwehr“ bekannt:

Die freiwillige Feuerwehr ist ein Verein gesunder und kräftiger Männer, welche die Ehrenpflicht übernommen haben, sich durch regelmäßige Uebungen bei militärischer Disziplin, die Gewandtheit, den Muth und die Ruhe anzueignen, die nöthig sind, um bei Feuersgefahr möglichst rasch und in zweckmäßiger Weise Hülfe leisten zu können.

Die freiwillige Feuerwehr hat den Zweck, die Errichtung einer Gemeinde=Pflicht=Feuerwehr für die Gemeinde Obershagen entbehrlich zu machen, übernimmt die Einrichtung der im § 1 der Polizei=Verordnung vorgeschriebenen Abtheilungen

a. zur Bedienung der Spritzen,
b. zur Ausübung des Steigerdienstes, sowie zum Retten von Menschen, Vieh und Habe,
c. zur Herbeischaffung von Wasser,
d. zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Bewachung der geretteten Sachen

und bildet die vorgeschriebene Ortsfeuerwehr (§ 9 Absatz 1 am Schlusse a. a. O.)

Sie stellt sich bei Feuersgefahr dem Verwalter der Feuerpolizei und dessen Vertreter als ausführendes Organ zur Verfügung.

Nach § 7 des Statuts waren in den Generalversammlungen jeweils zwei der sechs Kommandomitglieder neu zu wählen. Folglich wurden die Personen immer auf drei Jahre gewählt. Das Ehrengericht wurde gemäß § 17 des Statuts auf ein Jahr gewählt. Der Monatsbeitrag wurde auf 10 Pfennig festgesetzt.

Kurz nach ihrer Gründung konnten sich die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Obershagen geschlossen präsentieren.

Eigenverlag, Obershagen 2003
116 Seiten, Paperback, ohne Werbung, 2,- €
Tel. 05147/7412

weitere Informationen:

Das Jubiläum der Ortsfeuerwehr Obershagen

 

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