Verurteilter Schlachtermeister wurde auf einer Kuhhaut zum Richtplatz geschleift

Am 19. März 1847 wurde der Burgdorfer Schlachter Heinrich Thöne auf dem Galgenberg vor Celle hingerichtet, weil er überführt war, einen Raubmord an einem Schachtarbeiter begangen zu haben.

Von Matthias Blazek

Die Hinrichtung steht im Zusammenhang mit der Anfangszeit der Eisenbahn in Burgdorf. Die Bahnverbindung zwischen Lehrte und Celle war noch sehr jung, als Thöne das Verbrechen beging. Die Bahnstrecke war am 13. September 1845 so weit fertiggestellt, dass die erste Lokomotive bis nach Celle gelangen konnte. Am 9. Oktober 1845 kamen auf der neuen Bahn König Ernst August von Hannover und Herzog Wilhelm von Braunschweig nach Celle. Damit war die Bahn eingeweiht, doch wurde sie erst am 15. Oktober 1845 dem öffentlichen Verkehr freigegeben. Dieses war die vierte Streckeneröffnung im Bereich der Hannoverschen Staatsbahn. Die damit geschaffene Eisenbahnverbindung von Burgdorf nach Celle und Hannover ermöglichte den Landwirten aus der Stadt und ihrer Umgebung, die Märkte der genannten Städte zu beliefern.

Kurze Zeit nach der Inbetriebnahme der Bahnstrecke begannen auch die Bauarbeiten für den Bahnhof Burgdorf. Das Bahnhofsgebäude enthielt Wohnungen für den Bahnhofsvorsteher und den „Portier“. Es gab einen Wartesaal für die I. und die II. Klasse und einen größeren Warteraum für die III. Klasse. In den Wartesälen wurden vom Bahnhofswirt Speisen und Getränke angeboten.

In diesem Milieu beging Heinrich Thöne den Mord, für den er vor den Toren Celles auf dem Galgenberg büßen sollte.

Die Ermittlungen im Fall Thöne zielten anfangs auf ein absichtliches Verschwinden des mit der Aufsicht über die vor der Gleislegung auszuführenden Erdarbeiten betraut gewesenen Schachtmeisters Friedrich Franz aus Dungelbeck im Amt Peine hin. So zeigte der Bauleiter Otto Durlach, Eisenbahnbau-Inspektor zweiter Klasse, am 14. September 1845 dem Königlichen Amt Burgdorf schriftlich an, dass Franz verschwunden sei und mit ihm die 210 Reichstaler, die jener am Morgen noch nicht ausbezahlt habe.

In Burgdorf wurde hierzu eine Aktennotiz angefertigt, nach der der Schachtmeister am vorigen Abend noch mehrere Male vom Landgendarmerie-Sektionskommandanten Nolte auf den Straßen „wahrgenommen“ worden sei. Franz, der in Otze im Quartier gelegen hatte, sei zuletzt in Richtung Hannoversches Tor zugegangen. Die Schachtarbeiter hätten, wie verlautete, sofort den Verdacht gehegt, Franz wollte mit ihren Löhnen durchbrennen. Die Vermutung stand im Raum, der Schachtmeister würde eventuell einen Seehafen aufsuchen, um nach Amerika auszuwandern.

Festgestellt wurde auch, dass der Franz „eine Frauensperson“ aus Otze bei sich gehabt haben soll, „die gestern hier bei Thoene zusammengetroffen sei, wo er ihr gesagt haben solle, daß sie sich nur nach Otze hin begeben möge, er wolle schon nachkommen …“

Die „Celleschen Anzeigen“, die damals nur mittwochs herausgegeben wurden, wiesen vorab nur einmal auf das Ereignis hin, und zwar am 17. März 1847.

Die „Celleschen Anzeigen“, die damals nur mittwochs erschienen, wiesen vorab nur einmal auf das Ereignis hin, und zwar am 17. März 1847.

Noch am gleichen Tag wurde amtsseitig eine Fahndung nach dem verschwundenen, etwa 28 Jahre alten Mann, mittels Steckbrief eingeleitet. Alle Zivil- und Militärbehörden waren zur Mithilfe aufgerufen. Noch immer wurde vermutet, Franz wolle mit dem Schiff nach Amerika auswandern. Seine Kleidung „bei seinem Entweichen“ wurde wie folgt angegeben: ein hellblauer Tuchoberrock, welcher auf dem Rücken an den Nähten etwas aufgerissen, aber wieder zugenäht, war, eine schwarze Halsbinde, eine weiße Hose von englischem Leder, eine dunkelgrüne Mütze, welche in der Form eines Tschakos hoch aufstand, und Stiefel. Am 20. September 1845 wurde der „Steckbrief“ in den „Lüneburgschen Anzeigen“ veröffentlicht.

Die Ermittlungen der nächsten Tage ergaben, dass Franz sich mit dem Dienstknecht Oker, im Dienst bei dem Mietskutscher Tappe zu Celle, von Schillerslage nach Hannover begeben habe. Die Nacht vom 13. auf den 14. September habe er bei dem Gastwirt Peters in der „Schmiedestraße“ zugebracht, wo er sich als „Benger, Eisenbahngehülfe“, der von Braunschweig komme und nach Bielefeld reise, im Fremdenbuch verewigte. Dann sei er vom Wirtshaus „Stadt-Hamburg“ mit dem Personenwagen nach Nenndorf abgereist mit dem Bemerken, dass er nach Bielefeld wolle.

Der Fall nahm nun aber eine Wende. Hunde hatten im Feld eine Leiche aufgespürt. Am 25. September 1845 fanden sich die Amtsassessoren Friedrich Wilhelm Schlüter und Johann Georg Conrad Eggers sowie der Auditor Albrecht Dietrich Franz von Düring, allesamt Beamte des Amtes Burgdorf, auf einem Acker neben der Landstraße von Burgdorf nach Otze, unweit südlich der Sorgenser Windmühle, ein. Im Bericht heißt es einleitend:

Nachdem zur Anzeige gebracht war, daß eine von Hunden ausgekratzte angefressene Leiche hier auf dem Felde auf etwa 550 Schritt von der Stadt entdeckt sei, so begaben sich die unterzeichneten Beamten sofort hieher und hatte sich gleichzeitig der Landphysikus Kindervater auf Requisition ein gefunden, jedoch war der Landchirurgius Ohle noch nicht gleich erschienen.

Auf einem abgeerndteten Stücke Kartoffelnlande zwischen der Eisenbahn und dem neuen Mühlenbauplatze fast in der Mitte auf 550 Schritt von dem Hause des Topfer Brandis an der Nord Ost Seite der Stadt Burgdorf hatte sich ein großer Haufen Volks versammelt, welcher sofort auf etwa 100 Schritt entfernt wurde. In einer allem Anschein nach von Hunden aufgekratzten Tiefe in der Mitte 1 ½ Fuß unter der Erdoberfläche auf 4 F. 6 Zoll Breite und 5 Fuß Länge sich herabsenkend liegt ein menschlicher Leichnam in männlicher Kleidung auf der vordern Seite mit dem Gesichte nach unten etwas schräg, so daß nur die rechte Schulterseite und der rechte Arm, welcher über dem Kopfe krumm gebogen liegt, außer dem in der Tiefe der Grube liegenden weiter unten näher zu beschreibenden Kopfe von der Erde frey zu sehen ist. (…)

Man vermutete bereits, dass es sich um den verschwundenen Friedrich Franz handelte und zog deshalb auch den bisherigen Hauswirt, Schlachtermeister Thöne, und den Schachtmeister Rübo hinzu. Auch ließ man einen Tisch für eine Sektion vorbereiten. Weiter heißt es dann im Bericht:

Da verschiedene Verdachtsgründe, welche weiter unten zu den Akten gebracht werden sollen, gegen den Schlachter Toene geäußert waren, so hielt der Amts Assessor Eggers es für angemessener, denselben zu entfernen, weshalb man den gedachten Toene zur Vermeidung von Collisionen durch den Landgendarmen in das Gefängniß abführen ließ und wurde der Gerichtsvogt Schoene beauftragt, sich in die Wohnung des Toene zu begeben, die Hausgenossen in der Wohnstube zu versammeln und dort bis zur weitern Verfügung Wache zu halten.

Es litt keinen Zweifel, dass der am 13. September 1845 verschwundene Schachtmeister Franz einem Verbrechen zum Opfer gefallen war. Mit mehreren Schlägen auf den Kopf und durch mehrere Schnitte oder Hiebe am Hals war er ermordet worden.

Am 27. September 1845 verfügte das Königliche Amt Burgdorf zudem die sofortige Verhaftung der Ehefrau des Schlachters, Sophie Thöne, geb. Müller, welche zu Wagen mit ihrem Säugling nach Celle transportiert werden sollte.

Umfangreiche Untersuchungen schlossen sich an, Zeugen wurden befragt, Thönes Haus untersucht. Am Ende stand fest: Der im 28. Lebensjahr stehende Sohn des Gastwirts Behrend Thöne und der weiland Sophie, geb. Bode, hatte den – übrigens mit ihm verwandten – Schachtmeister Franz am besagten 13. September, etwa gegen 18 Uhr, ermordet.

Am 22. Juli 1846 wurde von der Königlichen Justizkanzlei zu Celle das Todesurteil gegen Heinrich Thöne gefällt. Demnach war er, nach vorgängiger Schleifung auf einer Kuhhaut zum Richtplatz, mittelst Enthauptung durch das Schwert vom Leben zum Tode zu bringen. Sophie Thöne indes wurde von der ihr zur Last gelegten Begünstigung des von ihrem Ehemann verübten Raubmordes am gleichen Tage freigesprochen.

Der Nachrichter Müller hielt sich nicht für fähig, die Hinrichtung zu vollziehen, da er noch keine Enthauptung vorgenommen hatte, so wurde, auf seinen Vorschlag hin, der Scharfrichter Fröhlich aus Hoya angefordert.

Die „Celleschen Anzeigen“, die damals nur mittwochs herausgegeben wurden, wiesen vorab nur einmal auf das Ereignis hin, und zwar am 17. März 1847:

Freitag, am 19. März, steht unserer Stadt das traurige Ereigniß einer Hinrichtung bevor. Es wird unsern Mitbürgern, deß sind wir gewiß, nicht als ein Schauspiel gelten, eine müßige Neugierde zu befriedigen; es werden vielmehr alle Gegenwärtige diejenige ernste Haltung beobachten, welche einem Christen geziemt, bei einer Begebenheit, die ein Gegenstand gemeinsamer Trauer sein sollte. Insbesondere bitten wir, die Kinder in der Zeit der Exekution zu Hause zu halten, sammt allen Kindermädchen, die sie warten. Keine Mutter führe Kinder zu dem blutigen Schauspiel! —

Heinrich Thöne wurde enthauptet, wie die „Hannoverschen Anzeigen“ vom 7. April 1847 berichteten:

Vollzogene Todesstrafe.

Königliche Justiz=Canzlei zu Celle. Der Schlachtermeister Heinrich Thöne aus Burgdorf ist wegen Raubmordes zur geschärften Todesstrafe verurtheilt und dahier am 19. d. M., nachdem derselbe auf einer Kuhhaut zum Richtplatze geschleift, mittelst des Schwertes enthauptet worden.
Celle, den 27. März 1847.

Das Mitgefühl der Celler galt der Witwe und ihren Kindern. Sofort gingen Spenden für die Witwe Thöne und ihre Kinder in der Kirche ein, wie die Celleschen Anzeigen vom 24. März 1847 kundtaten:

„Für die Wittwe Thöne“ ist mir am verwichenen Sonntage aus dem Klingelbeutel der Stadtkirche 1 rT und 1 desgleichen „halb für die Thöne’schen Kinder und halb für eine arme Confirmandin“ zugestellt worden, und sage ich den ungenannten zartsinnigen Wohlthätern der erwähnten unglücklichen Familie hiermit innigen Dank.

Heimbürger.

Literarische Anzeige: Heimbürger, H. C., Das blutige Hochgericht eine laut redende Warnungstafel für Jedermann. Eine Predigt am 19. März 1847 kurz vor der Hinrichtung des Mörders S. C. H. D. Thöne gehalten. Celle, Schulze, 8. 3 3/4 Ngr. Blätter für literarische Unterhaltung, 1847, S. 544

Literarische Anzeige: Heimbürger, H. C., Das blutige Hochgericht eine laut redende Warnungstafel für Jedermann. Eine Predigt am 19. März 1847 kurz vor der Hinrichtung des Mörders S. C. H. D. Thöne gehalten. Celle, Schulze, 8. 3 3/4 Ngr. Blätter für literarische Unterhaltung, 1847, S. 544

Zum Schluss ist noch bemerkenswert, dass bei dieser Hinrichtung der reumütige Verbrecher an den Prediger folgende Bitte gerichtet hat: „Tun Sie mir die Liebe und sagen Sie, wenn alles vorüber ist, dem Volke, es möchte mein Ende nicht für ein Schauspiel halten, sondern es sich zur Warnung dienen lassen.“ Der Prediger hat seine Bitte gern erfüllt, und seine kurze, eindringliche Ansprache unter der Überschrift „Zuruf an das christliche Volk“ auch drucken und zum Besten der hinterlassenen Kinder des Mörders verkaufen lassen.

Im „Register der Verstorbenen und Begrabenen im Kirchspiel der Stadt Celle vom 1 Februar 1838 bis ult. Decbr. 1852. I Exemplar“ vermerkte der Pastor nach dem Ereignis (Seite 380, Anno 1847): „Am 19. März wurde der Raubmörder Georg Christian Heinrich David Thöne, Schlachtermeister aus Burgdorf, mittelst des Schwertes hingerichtet / Im 30. Jahre. Greiling.“

Quellen:

Gottfried Kittel (Pastor in Altencelle): „Der Galgenberg“ (Der Sachsenspiegel Nr. 7, 1938)
„Cellesche Anzeigen“ vom 17. und 24. März 1847
„Hannoversche Anzeigen“ vom 7. April 1847
Scheelje, Reinhard; Neumann, Heinz, Geschichte der Stadt Burgdorf und ihrer Ortsteile von den Anfängen bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts, Burgdorf 1992, S. 242 f.
Niedersächsisches Landesarchiv -Hauptstaatsarchiv Hannover- Hann. 70 Nr. 3551: Untersuchungsakten der Burgvogtei Celle gegen den Schlachtermeister Heinrich Thöne aus Burgdorf wegen Raubmordes an dem Schachtmeister Friedrich Franz aus Dungelbeck, 1845-1847 bzw. 1860, darin: Bericht über die Exekution der Enthauptung; vgl. Eugen Freiherr von Hammerstein, Das Schwert der Gerechtigkeit, Braunschweig 1847
Kirchenkreisamt Celle -Kirchenbuchamt-, Fritzenwiese 7, 29221 Celle

 

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